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Führungsverbot

Die Tonfa und die Sai fallen unter das Waffengesetzt. Damit ist das Führen verboten. Nach dem Waffenrecht führt jemand eine Waffe, wenn er die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Für beide Waffen gibt es die Ausnahmeregelung, dass sie zur sportlichen Ausübung und zu Vorführungen geführt werden dürfen. Ob auch die Kama, Bo und Hanbo als Waffen in diesem Sinne einzustufen sind, lässt sich nur im Einzelfall bestimmen. Juristen können darüber sicher trefflich streiten. Um allen Missverständissen vorzubeugen, sollten die Waffen des Kobudo nur in verschlossenen Behältern (Taschen) transportiert werden, so dass sie dem direkten Zugriff entzogen sind (Die Sai offen im Gürtel zu tragen, ist sicherlich keine gute Idee).

Verbotene Waffen des Kobudo

Viele der aus dem Kino und Fernsehen bekannten Waffen der asiatischen Kämpfkünste sind in der Bundesrepublik Deutschland ausnahmslos verboten. Dazu gehören unter anderem:

Das Tekko


Ursprünglich zwei miteinander verbundene Hufeisen, die bequem unter der Kleidung verborgen werden konnten, hat es sich zum Schlagring weiterentwickelt.

Der Nunchaku


Seine Herkunft vom Dreschflegel ist unverkennbar. Eine andere Deutung führt sein Entstehen auf Teile des Pferdezaumes zurück.

Das Shuriken

Shuriken sind Wurfsterne.

Alle diese Waffen sind in der Bundesrepublik Deutschland ausnahmslos verboten. Sie fallen unter die gefährlichen Gegenstände, damit ist nicht nur das Führen, auch beim Sport, sondern auch der Besitz unter Strafe gestellt. Auch andere Waffen die mit Ketten oder Leinen miteinander verbunden sind gehören dazu. Das gilt auch, wenn sie mit Schaumstoff ummantelt oder aus Schaumstoff hergestellt sind.