Führungsverbot
Die
Tonfa und die Sai fallen unter das Waffengesetzt. Damit ist das
Führen verboten. Nach dem
Waffenrecht führt jemand eine Waffe, wenn er die
tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung,
Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt.
Für beide Waffen gibt es die Ausnahmeregelung, dass sie zur
sportlichen Ausübung und zu Vorführungen geführt werden dürfen.
Ob auch die Kama, Bo und Hanbo als Waffen in diesem Sinne
einzustufen sind, lässt sich nur im Einzelfall bestimmen.
Juristen können darüber sicher trefflich streiten. Um allen
Missverständissen vorzubeugen, sollten die Waffen des Kobudo nur
in verschlossenen Behältern (Taschen) transportiert werden, so
dass sie dem direkten Zugriff entzogen sind (Die Sai offen im
Gürtel zu tragen, ist sicherlich keine gute Idee).
Verbotene Waffen des Kobudo
Viele
der aus dem Kino und Fernsehen bekannten Waffen der asiatischen
Kämpfkünste sind in der Bundesrepublik Deutschland ausnahmslos
verboten. Dazu gehören unter anderem:
Das
Tekko
Ursprünglich
zwei miteinander verbundene Hufeisen, die bequem unter der Kleidung
verborgen werden konnten, hat es sich zum Schlagring weiterentwickelt.
Der
Nunchaku
Seine
Herkunft vom Dreschflegel ist unverkennbar. Eine andere Deutung führt
sein Entstehen auf Teile des Pferdezaumes zurück.
Das
Shuriken
Shuriken
sind Wurfsterne.
Alle
diese Waffen sind in der Bundesrepublik Deutschland ausnahmslos
verboten. Sie fallen unter die gefährlichen Gegenstände, damit ist
nicht nur das Führen, auch beim Sport, sondern auch der Besitz unter
Strafe gestellt. Auch andere Waffen die mit Ketten oder Leinen
miteinander verbunden sind gehören dazu. Das gilt auch, wenn sie mit
Schaumstoff ummantelt oder aus Schaumstoff hergestellt sind.